Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 hat sich vieles verändert – nicht nur für Konsument:innen, sondern vor allem auch für den Handel. Während der Besitz und Eigenanbau unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, stellt sich für viele die Frage: Wer darf Cannabis überhaupt verkaufen? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf sind streng geregelt und nicht jeder darf einfach einen Laden eröffnen und Gras verkaufen.
Gerade weil der legale Markt eine Alternative zum Schwarzmarkt bieten soll, braucht es klare Regeln, damit Qualität, Sicherheit und Verbraucherschutz gewährleistet sind. In diesem Artikel findest du einen verständlichen Überblick über die aktuellen Vorschriften, wer Cannabis in Deutschland verkaufen darf, welche Lizenzen notwendig sind, welche Rolle Anbauvereinigungen spielen und was beim Verstoß gegen die Regeln passiert. Wenn du überlegst, selbst im Cannabisbereich aktiv zu werden oder dich einfach informieren willst – hier bekommst du alle wichtigen Infos.
Der rechtliche Hintergrund der Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Im April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten, das den Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene in einem klar definierten Rahmen erlaubt. Damit hat Deutschland europaweit Neuland betreten – weg von der vollständigen Prohibition, hin zu einer kontrollierten Freigabe.
Allerdings: Der freie Verkauf in Supermärkten oder Tabakläden ist weiterhin verboten. Stattdessen sieht das Gesetz zwei Hauptwege vor, wie Erwachsene an legales Cannabis gelangen können:
- Durch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs)
- In einem späteren Modellversuch über lizenzierte Fachgeschäfte in ausgewählten Regionen
Medizinisches Cannabis bleibt weiterhin über Apotheken erhältlich und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Freizeitcannabis unterliegt dem neuen CanG.
Wer darf Cannabis verkaufen?
Die kurze Antwort: Derzeit niemand in einem klassischen kommerziellen Sinne – außer Apotheken für medizinisches Cannabis. Freizeitcannabis darf nur über bestimmte Wege abgegeben werden. Hier gilt:
Erlaubt ist der Verkauf bzw. die Abgabe von Cannabis:
- In staatlich genehmigten Anbauvereinigungen
- In Modellregionen über lizenzierte Fachgeschäfte (geplant ab 2025/2026)
Nicht erlaubt ist der Verkauf:
- Auf Märkten, über Online-Shops oder durch Privatpersonen
- Ohne behördliche Genehmigung
- In der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen
Die Regelungen sollen den legalen Zugang ermöglichen, gleichzeitig aber Missbrauch verhindern und den Schwarzmarkt eindämmen.
Voraussetzungen für Verkaufsstellen
Wer eine legale Verkaufsstelle oder eine Abgabestelle betreiben möchte, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:
- Lizenz durch die zuständige Landesbehörde: Ohne Genehmigung geht nichts. Die Lizenzvergabe ist an konkrete Bedingungen geknüpft.
- Fachliche Eignung: Betreiber:innen müssen nachweisen, dass sie sachkundig sind – etwa durch Schulungen im Umgang mit Cannabis und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Sichere Lagerung: Verkaufsorte müssen die sichere Aufbewahrung von Cannabis gewährleisten.
- Alterskontrolle und Jugendschutz: Die Abgabe darf ausschließlich an Personen über 18 Jahre erfolgen.
- Werbeverbot: Werbung für Cannabisprodukte ist verboten – auch in Schaufenstern oder im Internet.
Anforderungen an Verkäufer:innen und Betreiber:innen
Nicht nur der Betrieb muss lizenziert sein – auch die Personen, die Cannabis verkaufen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit: Wer in der Vergangenheit mit Drogen oder anderen Straftaten auffällig wurde, hat schlechte Chancen auf eine Lizenz.
- Führungszeugnis: Ein aktuelles, einwandfreies Führungszeugnis ist Pflicht.
- Schulungspflicht: Verkäufer:innen müssen geschult werden – nicht nur in Produktkunde, sondern auch in Gesprächsführung, Aufklärung und Jugendschutz.
- Verantwortungsvoller Umgang: Wer verkauft, muss sich seiner Rolle bewusst sein – Cannabis ist kein harmloses Produkt, und Aufklärung gehört dazu.
Der Ablauf der Lizenzvergabe und behördliche Zuständigkeiten
Die Vergabe von Verkaufslizenzen liegt in der Verantwortung der Landesbehörden. Jedes Bundesland kann selbst festlegen, wie die Zulassung konkret aussieht – es gibt also regionale Unterschiede.
Der typische Ablauf:
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Vorlage eines Betriebskonzepts (Lagerung, Personal, Jugendschutz)
- Prüfung durch die Behörde und evtl. Ortsbegehung
- Erteilung der Lizenz
Die Kosten variieren je nach Bundesland und Umfang der Genehmigung. Je nach Aufwand kann die Lizenz mehrere hundert bis tausend Euro kosten.
Was gilt für den Verkauf in Cannabis Social Clubs?
Cannabis Social Clubs (CSCs) dürfen Cannabis nicht verkaufen, sondern nur an ihre Mitglieder abgeben. Es handelt sich um nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen, die ihre Produkte gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an registrierte Mitglieder weitergeben dürfen.
Die wichtigsten Regeln für CSCs:
- Maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Keine Abgabe an Nicht-Mitglieder
- Höchstmengen: 25 g pro Tag, maximal 50 g pro Monat
- Keine Lieferung oder Online-Abgabe
- Keine Werbung oder kommerzielle Aktivitäten
Diese Clubs bieten eine legale Möglichkeit, Cannabis zu konsumieren, ohne dabei auf illegale Quellen zurückgreifen zu müssen.
Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ernste Konsequenzen. Der Staat geht konsequent gegen illegalen Handel vor – auch wenn Cannabis teilweise legal ist.
Mögliche Strafen:
- Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro
- Lizenzentzug oder Ablehnung eines zukünftigen Antrags
- Strafverfahren bei wiederholtem oder organisiertem Handel
Auch für Anbauvereinigungen gelten strenge Dokumentationspflichten. Wer Mengen nicht korrekt erfasst oder Cannabis an Nicht-Mitglieder weitergibt, macht sich strafbar.
Zukunftsperspektiven und mögliche Änderungen im Gesetz
Aktuell ist der Verkauf von Cannabis nur sehr begrenzt erlaubt. Doch die Politik hat bereits den nächsten Schritt angekündigt: Modellregionen mit lizenzierten Fachgeschäften.
In diesen Regionen soll erprobt werden, ob ein kommerzieller, aber kontrollierter Verkauf funktioniert. Dabei geht es um:
- Qualitätssicherung
- Preisgestaltung
- Entlastung des Schwarzmarkts
- Gesundheitsaufklärung
Wenn die Modellprojekte erfolgreich sind, könnten langfristig bundesweit Fachgeschäfte eingeführt werden. Besonders für Start-ups, kleine Unternehmen und Fachleute aus dem Gesundheits- oder Einzelhandelsbereich bietet das neue Chancen – allerdings nur unter klaren gesetzlichen Auflagen.
Lies auch: “Was sind Cannabis Social Clubs?”
– Weiterer Artikel auf Weedey.de
Fazit
Die Frage “Wer darf Cannabis verkaufen?” ist aktuell nicht ganz einfach zu beantworten. Klar ist: Ohne behördliche Genehmigung läuft nichts. Nur Apotheken dürfen derzeit medizinisches Cannabis verkaufen, während der Freizeitkonsum ausschließlich über Anbauvereinigungen und in Zukunft über Modellregionen geregelt ist.
Wer legal Cannabis abgeben möchte, braucht nicht nur eine Lizenz, sondern muss auch viele weitere Anforderungen erfüllen – von der fachlichen Eignung über den Jugendschutz bis zur sicheren Lagerung. Das alles dient dem Schutz der Konsument:innen und der Eindämmung des Schwarzmarkts.
Die nächsten Jahre könnten weitere Öffnungen bringen – hin zu mehr legalem Verkauf, aber auch zu mehr Verantwortung im Umgang mit Cannabis. Wenn du selbst darüber nachdenkst, Teil dieser neuen Branche zu werden, solltest du dich gründlich informieren und frühzeitig die richtigen Schritte einleiten. Denn eines ist klar: Wer legal Cannabis verkaufen will, muss die Regeln kennen – und sie auch einhalten.
Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Brauche ich eine spezielle Lizenz, um Cannabis zu verkaufen?
Ja, der Verkauf ist nur mit behördlicher Lizenz erlaubt. Ohne Genehmigung ist der Verkauf illegal.
Dürfen auch Privatpersonen Cannabis verkaufen?
Nein, Privatpersonen dürfen weder verkaufen noch weitergeben. Nur Anbauvereinigungen oder Apotheken dürfen legal Cannabis abgeben.
Was unterscheidet Fachgeschäfte von Anbauvereinigungen?
Fachgeschäfte sind kommerzielle Verkaufsstellen in Modellregionen. Anbauvereinigungen arbeiten nicht-kommerziell und geben Cannabis nur an Mitglieder ab.
Wer kontrolliert die Verkaufsstellen?
Die zuständigen Landesbehörden und lokale Gesundheitsämter sind für die Kontrolle zuständig.Welche
Strafen drohen bei einem illegalen Verkauf?
Je nach Schwere: Bußgelder, Strafverfahren und im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen.